Regionalbudget

Vereine, Ehrenamtliche und aktive Bürger aus den Gemeinden der ILE Teisnachtal haben unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE auch 2026 die Chance, Fördermittel für ihre Projekte zu bekommen. Ziel der ILE Teisnachtal ist es, in diesem Rahmen Projekte zu fördern, die der Entwicklung der Region als attraktivem Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum dienen. Projekte können von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden, privaten, ehrenamtlichen Initiativen bis hin zu Unternehmen beantragt werden. Insbesondere Anschaffungen, Ausrüstung, Infrastrukturen, Veranstaltungen, Konzepte oder Materialien können darüber gefördert werden, die sonst keine oder geringe Finanzierungs- bzw. Fördermöglichkeiten haben.

Die ILE Teisnachtal beabsichtigt für das Jahr 2026 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern die Förderung eines Regionalbudgets in Höhe von 40.000,- € (90% Fördergelder, 10% Eigenanteil der ILE) zu beantragen.

Die ILE Teisnachtal ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen ist abgelaufen.

Was ist ein Kleinprojekt?

Kleinprojekte im Sinne des Regionalbudgets sind Vorhaben mit Nettokosten zwischen 500 € und 20.000 € (förderfähige Gesamtausgaben). Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben werden mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro werden nicht gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt und Ende des Jahres ausbezahlt.

Die Kleinprojekte haben zum Ziel, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu erhöhen, etwa Kleinprojekte zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, zur Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen und zur Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung.

Wie gehe ich vor?

Projektträger müssen ihr Projekt mit dem beigefügten Formular (siehe Downloads unten) bei der ILE beantragen. Die Bewertung und Auswahl der Projekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium anhand der veröffentlichten Kriterien. Zentrale Bewertungsgrundlage ist das Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept (ILEK) der ILE Teisnachtal und der Beitrag des Projektes zur Erreichung der darin definierten Ziele.

Wichtig: Das Projekt darf bei Antragsstellung noch nicht begonnen sein. Eine Umsetzung ist nach Bewilligung frühestens ab 1.1.2026 möglich.

Wie ist der Zeitplan?

Nach dem Ende der Einreichfrist (10.11.25) tagt das Entscheidungsgremium und wählt nach einem festgelegten Kriterienkatalog die Projekte aus, die bewilligt werden.

Die Projektträger werden voraussichtlich Ende November 2025 über die Auswahlentscheidung benachrichtigt.

Wichtig: Mit der Umsetzung eines bewilligten Projekts darf nicht vor dem 01.01.2026 begonnen werden. Das Projekt muss bis spätestens 01.10.2026 abgeschlossen, abgerechnet und mit dem Durchführungsnachweis bei der ILE eingereicht sein. 

Merkblätter und Formulare

Durchführungsnachweis:

Durchführungsnachweise für Kleinprojekte ILE Regionalbudget 2026

Im Rahmen des Regionalbudgets ILE 2026 sind für alle geförderten Kleinprojekte fristgerecht die vollständigen Durchführungsnachweise einzureichen. Die Vorlage der ordnungsgemäßen Unterlagen ist Voraussetzung für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel.

Das Projekt muss bis spätestens 01.10.2026 abgeschlossen, abgerechnet und mit dem Durchführungsnachweis bei der ILE eingereicht sein.

Für den Durchführungsnachweis ist ausschließlich das offizielle Formular des Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus zu verwenden.

Das Formular steht zum Download bereit.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html

Einzureichende Unterlagen:

Mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Durchführungsnachweis sind folgende Unterlagen bei der verantwortlichen Stelle des ILE Zusammenschlusses der Gemeinde Böbrach einzureichen:

✔️ Sachbericht (kurze Beschreibung der durchgeführten Maßnahme)

✔️ Kostenzusammenstellung

✔️ Originalrechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege

✔️ Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszüge oder Überweisungsbelege)

✔️ Fotodokumentation des umgesetzten Projekts

✔️ ggf. weitere im Zuwendungsbescheid genannte Unterlagen

Bitte achten Sie darauf, dass:

  • alle Rechnungen auf den Zuwendungsempfänger ausgestellt sind,
  • die Maßnahmen dem bewilligten Antrag bzw. dem Vertrag entsprechen,
  • die Unterlagen vollständig und gut lesbar eingereicht werden.

Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können zu Verzögerungen bei der Auszahlung führen.

 

Bei Fragen zur Antragstellung und zu förderfähigen Projekten steht auch ILE-Managerin Stephanie Pettrich, IDENTITÄT & IMAGE Coaching AG zur Verfügung.

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