Regionalbudget

Auch für 2024 hat das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern das bürgernahe und unbürokratische Regionalbudget ausgelobt.
Mit dem Regionalbudget soll eine aktive, engagierte und eigenverantwortliche Entwicklung der Gemeinden in der ILE unterstützt und gestärkt werden.
Dazu werden Kleinprojekte von Vereinen und allen juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürlichen Personen und Personengesellschaften mit bis zu 80% der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Die Bewilligung der Projekte erfolgt unmittelbar in der ILE durch ein Entscheidungsgremium aus engagierten Vertretern aus den ILE-Gemeinden. Das Entscheidungsgremium prüft die Projektanträge und bearbeitet sie nach einem festen Kriterienkatalog.

Die Antragsfrist ist bereits verstrichen, es können keine Anträge mehr für 2024 eingereicht werden.

Was ist ein Kleinprojekt?

Kleinprojekte im Sinne des Regionalbudgets sind Vorhaben, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 Euro netto nicht übersteigen. „Die Kleinprojekte sollen zum Ziel haben, die Lebensqualität im ländlichen Raum zu erhöhen, etwa Kleinprojekte zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene, zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung, zur Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen und zur Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung.

Wie gehe ich vor?

Die Projektanträge sind mit der entsprechenden Heimatgemeinde vorab abzustimmen. Anschließend kann der Projektantrag ausgefüllt und bei der Gemeinde Böbrach als verantwortlichen Stelle eingereicht. Wichtig ist, dass die Kleinprojekte vor Bewilligung noch nicht begonnen wurden. Nach Bewilligung kann ab Januar 2024 mit der Umsetzung begonnen werden. Das Projekt muss dabei bis Ende September abgeschlossen und zum 1. Oktober 2024 abgerechnet sein.

Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt und Ende des Jahres ausbezahlt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben werden mit bis zu 80 Prozent bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 Euro. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 Euro werden nicht gefördert. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Hier finden Sie die notwendigen Unterlagen:

Das Antragsformular und das Merkblatt sind außerdem zu finden im Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) (Ländliche Entwicklung Regionalbudget).

Anträge sind einzureichen bei

Gemeinde Böbrach (verantwortliche Stelle für das Regionalbudget der ILE Teisnachtal)

Bei Fragen zur Antragstellung und zu förderfähigen Projekten steht auch ILE-Managerin Stefanie Wölfl zur Verfügung.

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